Ansprechpartner: Frau Schmitz
Das Fortbildungskonzept des Gutenberg-Gymnasiums ist an die Vorgaben des nordrhein-westfälischen Schulministeriums gebunden, an das Schulgesetz (SchulG), den sogenannten Grundlagenerlass (vgl. BASS 20-22 Nr.8) sowie den Budgetierungserlass (vgl. BASS 20-22 Nr. 50.1). Der auf dem Bildungsserver NRW (learn:line) den Schulen zur Verfügung gestellte Leitfaden (http://www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de) fasst die Grundlage der innerschulischen Konzeptentwicklung zusammen.
Lehrerfortbildung unterstützt Lehrerinnen und Lehrer in ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz und dient so der Unterrichts- und Schulentwicklung. Einer langfristig angelegten Fortbildungsplanung kommt so ein wichtiger Stellenwert zu. Sie steht in direkten Zusammenhang mit der Schulprogrammarbeit. Während das Schulprogramm vor allem die Entwicklungsziele der Schule benennt, unterstützt die Fortbildung die Schulprogrammarbeit durch geeignete Angebote, um so zur systematischen Umsetzung des Schulprogramms beizutragen. Das bedeutet, dass die Auswahl von Fortbildungsmaßnahmen sich primär nach dem Schulprogramm richtet und damit zielgerichtet und lenkend zur Qualifizierung der Lehrkräfte beiträgt.
Damit verfolgen Fortbildungen vorrangig zwei Aufgaben:
- Stärkung der einzelnen Lehrkraft in seiner Kompetenz und Professionalität
- Förderung der Unterrichts- und Schulentwicklung
Anbindung an das Schulgesetz
Das Schulgesetz NRW vom 15.02.05 (SchulG NRW, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.9. 2013) bildet die gesetzliche Grundlage speziell für die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer des Landes NRW:
- 57 Abs.2: Die Lehrerinnen und Lehrer wirken an der Gestaltung des Schullebens, an der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität schulischer Arbeit aktiv mit.
- 59 Abs. 6: Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Abs. 3 Nr. 3 beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung und wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin.
- 68 Abs. 3: Die Lehrerkonferenz entscheidet über die Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters.
Bezug zur Qualitätsanalyse
Das Qualitätstableau für die Qualitätsanalyse an Schulen in Nordrhein-Westfalen beschreibt unter Stichpunkt 5: „Professionalität der Lehrkräfte“ die „Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen“. Im Unterpunkt 5.2.6 „Die Schule verwirklicht ein Fortbildungskonzept für einen festgelegten Zeitraum.“ sowie 5.2.7 „Die Schule berücksichtigt in ihrem Fortbildungskonzept relevante schulspezifische Handlungsfelder.“ Hinzu kommt die Evaluation des Fortbildungskonzepts in 5.2.8. Ebenso orientiert sich die Fortbildungsplanung an Punkt 5.3.6: „Die Ergebnisse von Fortbildungen werden gemeinsam genutzt.“
Schwerpunktsetzung
Schulische Fortbildungsplanung als Element der Unterrichts- und Schulentwicklung findet in erster Linie schulintern statt, sei es initiiert durch die Steuergruppe oder in den Fachkonferenzen. Die Fortbildungskonzeption erfasst den Fortbildungsbedarf der einzelnen Kolleginnen und Kollegen sowie der Fachkonferenzen und der Lehrerkonferenz. Dies soll durch eine geeignete Abfrage geschehen und der Lehrerkonferenz vorgestellt werden. Ausgehend vom geäußerten Bedarf werden für die folgenden Jahre folgende Schwerpunkte formuliert:
Unterrichtsentwicklung, hier besonders
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- Implementierung der neuen Kernlehrpläne S II
- Diagnose und Beurteilung bei kooperativen Lernformen
- individuelle Förderung – Defizit- und Begabtenerkennung und -förderung
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Schulentwicklung, hier besonders
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- Schärfung des Profils der Schule
- Leuchtturmarbeit
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Schulexterne Lehrerfortbildung dienen in erster Linie dazu, einzelnen Lehrerinnen und Lehrer spezielle Qualifikationen zu vermitteln, beispielhaft können hier die verschiedenen Fortbildungen im Bereich „Schulverwaltung“ genannt werden. Darüber hinaus dienen solche Fortbildungen als sogenannte Multiplikatorenfortbildungen, d.h. der fortgebildete Kollege stellt seine Erkenntnisse geeigneten Gremien vor.
Lehrerfortbildungen finden auf drei Ebenen der Schule statt:
Fortbildungen für das gesamte Lehrerkollegium:
In der Regel finden solche Fortbildungen im Rahmen eines pädagogischen Tages statt, an denen sich das Gesamtkollegium mit Fragen der Schulentwicklung auseinandersetzt.
Das waren in den vergangenen Jahren u.a.:
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- Hausaufgaben in G8; Individuelle Förderung/ Förderkonzepte
- Effektiver Lehren und Lernen
- Neue Kernlehrpläne in der S II/Ausrichtung der Schule
- Lehrergesundheit
- Inklusive Schule – Informationsveranstaltung zum Thema Autismus
- Gewaltfreie Kommunikation
- Sexualisierte Gewalt in der Schule
- Schulrecht: Datenschutz
- Konfliktmanagement/Konfliktgespräche führen
Fortbildungen der Fachgruppen:
Fachkonferenzen bearbeiten ihre fachspezifischen Aufgaben in der Regel mit Unterstützung der Kompetenzteams NRW. Diese Bemühungen sollen weiter ausgebaut und zunehmend im Sinne der Multiplikatorenausbildung verstanden werden, so dass die Anzahl hilfreicher Fortbildungen erhöht werden kann, ohne dass es zu einem nennenswerten Unterrichtsausfall kommt.
Fortbildungen einzelner Kolleginnen und Kollegen:
Fortbildungen werden in Absprache mit der Fortbildungsbeauftragten bzw. dem Schulleiter im Hinblick auf ihre Relevanz für Unterrichts- und/oder Schulentwicklung bewertet. Darüber hinaus werden Qualifikationen im Bereich der Schulverwaltung entsprechend ihrer Notwendigkeit angeordnet. Individuelle Fortbildungswünsche, die keinen Bezug zum Schulprogramm nachweisen können, werden nachrangig betrachtet.
Aufgabenbeschreibung der unterschiedlichen Personen und Gremien:
Der Fortbildungsbeauftragte erfasst die Fortbildungswünsche der verschiedenen Gremien bzw. Lehrpersonen und unterstützt die Durchführenden bzw. Teilnehmenden bei Bedarf organisatorisch, u.a. bei der Suche nach geeigneten Referenten. Er erfasst den Fortbildungsbedarf und erstellt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und der Steuergruppe einen Fortbildungsplan für die Dauer von zwei Jahren. Er koordiniert zeitliche Abläufe und Abfolgen von Fortbildungen und steht den Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Darüber hinaus laufen bei ihm Informationen über Fortbildungsangebote zusammen und werden dem Kollegium zugänglich gemacht. Die Fortbildungsarbeit wird von ihm auf Grundlage der durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen dokumentiert und evaluiert.
In der Schulkonferenz werden die Grundsätze der Fortbildungsplanung vorgestellt. Sie kann beratend – auch über ihre Vertreter/innen in der Steuergruppe – beteiligt werden. Des Weiteren beschließt die Schulkonferenz über die Durchführung der „Pädagogischen Tage“.
Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze der Lehrerfortbildung auf der Grundlage des Fortbildungskonzepts, das zunächst in Absprache zwischen Fortbildungsbeauftragtem, Schulleitung und Steuergruppe erstellt wird. Sie befasst sich regelmäßig auf der Grundlage der Schulentwicklungsziele mit dem schulischen Fortbildungsbedarf und nimmt die Fortbildungsplanung der Schule zur Kenntnis.
Die Fachkonferenzen ermitteln ihren fachspezifischen Fortbildungsbedarf und überprüfen die fachspezifischen Fortbildungsangebote der örtlichen Kompetenzteams und externer Träger. Sie entsenden Fachkonferenzmitglieder als Multiplikatoren. Die Teilnehmer/innen melden im Sinne einer vollständigen Evaluation die in Verantwortung der Fachkonferenz durchgeführten Fortbildungen an den Fortbildungsbeauftragten.
Die Kolleginnen und Kollegen teilen der Schulleitung den persönlichen Fortbildungsbedarf mit und eruieren die infrage kommenden Fortbildungsangebote. Sie beantragen die Teilnahme bei der Schulleitung, evaluieren die Fortbildung und berichten in den jeweiligen Gremien (z.B. Lehrerkonferenz oder Fachkonferenz) über die Ergebnisse.
Bewirtschaftung des Fortbildungsbudgets
Wie alle Schulen in Nordrhein-Westfalen erhält das Gutenberg-Gymnasium ein Fortbildungsbudget zur eigenständigen Bewirtschaftung. Die Höhe der Fortbildungsbudgets richtet sich nach der Anzahl der an der Schule hauptamtlich beschäftigten Lehrkräfte.
Aufgaben des Finanzbeauftragten
Herr Dr. Breidbach
- Stellt gemeinsam mit der Schulleitung und der Fortbildungsbeauftragten Frau Schmitz unter Beachtung der von der Lehrerkonferenz bzgl. der Fortbildung beschlossenen Grundsätze den Fortbildungsetat auf (§ 59 Abs. 5 SchulG) und bewirtschaftet ihn
- Bearbeitet zusammen mit dem Schulsekretariat die Fortbildungsanträge mit Erstattungsanspruch aus dem Fortbildungsetat
- führt die notwendigen Online-Buchungen (FBON – Fortbildungsbudget) durch
Geplante Fortbildungen ab August 2014
- Deutsches Rotes Kreuz/ Erste-Hilfe Ausbildung
- Erstellen neuer Kernlehrpläne anlässlich der anstehenden Reformierung von G8 nach G9
Die weitere Fortbildungsplanung wird in den nachfolgenden Lehrerkonferenzen beschlossen und beraten.
Entscheidung über Fortbildungsanträge
Die Schulleitung entscheidet in Abstimmung mit dem Fortbildungsbeauftragten über die Teilnahme an Fortbildungen. Aufgrund der Teilnahme an Fortbildungen soll kein Unterrichtsausfall entstehen. Unterrichtsfall entsteht nicht, wenn die beantragende Lehrkraft den Fortgang des Lernprozesses durch geeignete Aufgaben für den Vertretungsunterricht sicherstellt.
Evaluation
Die Evaluation der Fortbildungen erfolgt über einen Rückmeldebogens. Der Fokus der Evaluation liegt auf dem Schwerpunkt „Anwendung in der Praxis” und fragt die Bewertung der Fortschritte bzw. Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Fortbildungszielen und -inhalten in der Praxis ab. Die Evaluation erfolgt nicht direkt nach der Fortbildungsveranstaltung, sondern räumt einige Zeit ein, um die Inhalte im Schulalltag auszuprobieren. Auf Grundlage des Schulprogramms und der Rückmeldungen zu den einzelnen Fortbildungen wird ein Fortbildungsplan für die folgenden zwei Jahre erstellt. Das Fortbildungskonzept soll regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben werden.