Konzept zur Verteilung der Entlastungsstunden

Ansprechpartner: Frau Foegen-Rumsmüller

Zeitliche und organisatorische Rahmenbedingungen:

Nach Halbjahresbeginn wird der Entlastungsplan durch Frau Rumsmüller erstellt und dem Kollegium zur Verfügung gestellt. Nach ca. zwei Wochen, in denen Kolleginnen und Kollegen bei Bedarf Fragen stellen oder Rückmeldungen geben können, wird der Plan bei Bedarf überarbeitet.

Abschließend pflegt die stellvertretende Schulleiterin die Zahlen in die Arbeitszeitkonten ein und stellt dieses jedem Kollegen in einer individuellen Übersicht zur Verfügung. Die gewährten Stunden werden so bald wie möglich als Entlastung an die Kollegen ausgezahlt.

Anschließende Änderungen in der Unterrichtsverteilung, die für den Entlastungsplan relevant sind, können Frau Rumsmüller per Mail mitgeteilt werden und werden im Entlastungsplan des folgenden Halbjahres berücksichtigt.

Erstellung des Plans:

Die Lehrerkonferenz hat zur Verteilung der von ihr zu vergebenden Entlastungsstunden zwei Wege festgelegt.

Zunächst erfolgen feste Entlastungen für einzeln beschriebene Aufgabenbereiche. Die dann noch verbleibenden Stunden werden über ein Punktesystem vergeben.

Festentlastungen:

Die im Folgenden genannten Sonderaufgaben werden unabhängig von der insgesamt vorhandenen Zahl der zu vergebenden Entlastungsstunden wie unten beschrieben entlastet.

„Verbucht“ werden sie als 8,75 zweckgebundene Entlastungsstunden an die Schulleitung.

2 Stunden        für die Kollegen der Schulentwicklungsgruppe (Aufteilung auf die beteiligten Kollegen)

2,5 Stunden      je 0,5 Std. für jeden der fünf Kollegen des Lehrerrats

1,5 Stunden      je 0,5 Std. für die Sammlungsleitungen Physik, Biologie, Chemie

(zusätzlich je 0,5 Stunden durch die Schulleitung)

0,5 Stunden      Zeugnisdruck und Monita

0,25 Stunden    Klassenarbeitsplaner

2 Stunden        zur freien Vergabe durch die Schulleitung

Entlastungen über Entlastungspunkte:

Die nach den Festentlastungen noch verbleibenden Stunden werden anteilig vergeben, und zwar proportional zu den verteilten Entlastungspunkten.

Punkte werden vergeben für Klassenleitungen, Korrekturen und Abiturprüfungen.

Die Punkte werden wie folgt vergeben:

  • Klassenleitungen:

Eine Klassenleitung in der Erprobungsstufe (oder einer internationalen Auffangklasse) wird mit jeweils fünf Punkten entlastet, eine Klassenleitung in der Klasse 7 bis 9 wird mit jeweils vier Punkten entlastet. Bei Klassenleitungsteams wird die Punktzahl auf beide Kollegen aufgeteilt. Standardmäßig werden die Punkte zu gleichen Teilen an beide Teampartner vergeben, auf Wunsch ist aber jede Aufteilung der Punkte auf das Team möglich.

  • Korrekturen in der Sekundarstufe I:

Für jede Korrektur in Klasse 5 bis 8 und für Differenzierungskurse in der 9 wird jeweils ein Punkt vergeben.

Für jede Korrektur in Klasse 9 außer Differenzierungskurse werden jeweils zwei Punkte vergeben.

  • Korrekturen in der Sekundarstufe II:

Für jeden Grundkursschüler wird 1/10 Punkt, für jeden Leistungskursschüler 1/8 Punkt vergeben.

In der Einführungsphase wird in den Grundkursen, die nur eine Klausur pro Halbjahr schreiben, die Punktzahl halbiert.

  • Abiturprüfungen (nur im zweiten Halbjahr):

Mündliche Abiturprüfungen im vierten Fach werden für den Prüfer wie Klausuren gewertet, d.h. 1/10 Punkt pro Prüfung.