Vertretungskonzept

Ansprechpartner: Frau Nieth, Frau Drewe

Grundsätze des Vertretungsunterrichts

  1. Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.
  2. Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in aller Regel auch Fachunterricht.
  3. Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von den Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern.
  4. Alle Kolleginnen und Kollegen nehmen mehrmals am Tag (vor dem eigenen Unterrichtsbeginn, in der 1. großen Pause und vor endgültigem Verlassen der Schule) Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung. Vor Unterrichtsbeginn informieren sich die Schülerinnen und Schüler über den Stand der Vertretung auf dem Monitor im Foyer. Die Klassen halten die für den angekündigten Vertretungsunterricht notwendigen Materialien bereit. Erscheint ein Lehrer nicht zur vorgesehenen Vertretung meldet sich ein Schüler der Klasse im Sekretariat.
  5. Bei vorhersehbaren Vertretungen sorgt die zu vertretende Lehrkraft für Materialien und sorgt dafür, dass sie dem Vertretungslehrer oder der Klasse zur Verfügung stehen. Die Schüler der SII erhalten ihre Aufgaben bereits im Vorfeld.
  6. Um bei unvorhersehbarer Absenz eigenverantwortliches Arbeiten bzw. Vertretungsunterricht zu ermöglichen, lassen abwesende Lehrerinnen und Lehrer ihren Lerngruppen Arbeitsmaterial zukommen, sofern ihr Absenzgrund dieses zulässt.
  7. Material für die SI wird per Mail übermittelt und kann im Lehrerzimmer von jedem Kollegen am Computer ausgedruckt werden In der Sekundarstufe II gilt das unter 3.4 beschriebene Konzept „Eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) in der Sek. II.
  8. Unvorhergesehene Abwesenheit muss zwischen 7.00 Uhr und 7.15 Uhr auf dem dafür eingerichteten Anrufbeantworter gemeldet werden.
  9. In der SI werden – mit Ausnahme des Nachmittagsunterrichtes der Klassen 7 – 9 – i.d.R. alle Stunden vertreten.

Einsatz der LAA im Vertretungsunterricht
LAA informieren die Stunden-und Vertretungsplanerinnen über ihren aktuellen Ausbildungsunterricht. Bei Vertretungsbedarf in diesem Ausbildungsunterricht werden sie in der Regel zur Vertretung herangezogen. Weiterhin besteht nach Rücksprache mit den LAA die Möglichkeit, LAA in den Lerngruppen zur Vertretung einzusetzen, die sie aus ihrem BdU kennen.

 Einsatz von Teilzeitkräften im Vertretungsunterricht
Der Einsatz zum Vertretungsunterricht soll für Teilzeitbeschäftigte proportional zu ihrer Arbeitszeit erfolgen. Die besondere Fürsorgepflicht für Teilzeitbeschäftigte ist zu beachten (z.B. bei der Berücksichtigung von Zeiten, die zur Erfüllung familiärer Pflichten unabdingbar in Anspruch genommen werden müssen). Begründete Zeitwünsche sind zu berücksichtigen.

Einsatz von Schwerbehinderten
Zu Vertretungsstunden werden schwerbehinderte Lehrerinnen und Lehrer nicht eingesetzt. 

Grundsätze für den Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer
Zum Vertretungsunterricht werden die Lehrkräfte in der Regel nach folgender Prioritätenliste herangezogen:

  1. Lehrer, die durch Ausfall ihres regulären Unterrichts freigesetzt wurden
  2. Lehrer, die in der betreffenden Stunde Bereitschaft haben
  3. Lehrer, die das zu vertretende Fach unterrichten
  4. Fachlehrer der Klasse

Der tägliche Unterrichtseinsatz einer Lehrkraft sollte 7 Stunden nicht überschreiten. Bei langfristigem Unterrichtsausfall (z.B. Langzeiterkrankung) wird durch Stundenplanänderung sichergestellt, dass die Kontinuität der fachlichen Arbeit gewährleistet ist.

Evaluation
Auf Lehrerkonferenzen wird in regelmäßigen Abständen das Vertretungskonzept besprochen und neue Verbesserungsvorschläge gemeinsam erarbeitet.