Wir, die Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern und die Schülerinnen und Schüler des Gutenberg-Gymnasiums Bergheim, halten auf der Grundlage unserer Schulvereinbarung folgende Regeln für unser Zusammenleben und Arbeiten in der Schulgemeinschaft fest:
- Im Mittelpunkt steht die Arbeit im Unterricht
Alle müssen dazu beitragen, dass diese Arbeit erfolgreich geleistet werden kann:
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- Alle haben die Pflicht zur Pünktlichkeit.
- Die Fünfminutenpausen werden i.d.R. in den Klassen- bzw. Kursräumen verbracht.
- Raumwechsel sind so durchzuführen, dass sie den Unterricht anderer Klassen nicht stören.
- Zu Stundenbeginn befinden sich alle an ihrem Platz und begrüßen sich.
- Bei Verspätungen entschuldigt man sich und gibt den Grund für die Verspätung bekannt.
- Wenn der Lehrer oder die Lehrerin nach 10 Minuten nicht im Unterrichtsraum erschienen ist, erkundigt sich der Klassensprecher oder die Klassensprecherin im Sekretariat, was zu tun ist. Während dieser Zeit verhält sich die Klasse in ihrem Klassenraum ruhig.
- Über die Sitzordnung und die Anordnung der Tische entscheidet der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin, in den Fachräumen der entsprechende Fachlehrer oder die Fachlehrerin.
- Essen und Trinken sind in der Schule i.d.R. nur in den Pausen oder in Freistunden erlaubt. Ausnahmen können mit dem Lehrer oder der Lehrerin vereinbart werden.
- Alle achten auf eine pünktliche Beendigung des Unterrichts, damit Pausen zur Erholung genutzt und Busse erreicht werden können. Die Fächer der Oberstufe werden i.d.R. in 90-MinutenBlöcken durchunterrichtet. Der Unterricht endet daher 5 Minuten vor dem regulären Pausenzeichen. Dies gilt insbesondere, wenn Koop-Busse erreicht werden müssen.
- Unsere Schule – unser Lebensraum
Unser Schulgelände, unser Schulgebäude und unsere Klassenräume sind unser schulischer Lebensraum, für dessen Sauberkeit, Erhalt und Pflege wir uns gemeinsam verantwortlich fühlen.
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- Das Zerstören von Schul- oder Privateigentum sowie das Bemalen oder Beschreiben der Wände und Möbel ist verboten. Die Gestaltung von Klassenräumen wird respektiert.
- Das Wegnehmen von Arbeitsmaterialien oder Eigentum von Schule, Mitschülerinnen oder Mitschülern ist Diebstahl.
- Alle achten gemeinsam auf Sauberkeit und einen sorgsamen Umgang mit der gesamten Schuleinrichtung.
- Das Kauen von Kaugummis und insbesondere das Verschmutzen von Gegenständen, Gebäude oder Mobiliar durch ausgespuckte Kaugummis sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Jede Klasse muss täglich Ordnungsdienst im eigenen Klassenraum verrichten. Dieser Ordnungsdienst wird durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer organisiert. Fachräume sowie Klassenräume anderer Klassen werden von allen Lerngruppen nach jeder Benutzung gekehrt und ordentlich hinterlassen. Dieser Ordnungsdienst wird durch die jeweiligen Fachlehrerinnen oder Fachlehrer organisiert.
- Die Unterrichtsräume sind außerhalb der Unterrichtszeiten abzuschließen.
- Abfall muss in die Mülleimer entsorgt und die Abfallmenge soll möglichst geringgehalten werden.
- Alle am Schulleben Beteiligten zeigen ihren Respekt voreinander auch durch ihr Auftreten. Dazu gehört eine angemessene Kleidung. Gemäß einer Umfrage unserer SV bedeutet dies beispielsweise:
- keine bauchfreie Kleidung,
- keine trägerlosen Oberteile oder Muskelshirts,
- keine sehr kurzen Hosen / Röcke (mindestens der halbe Oberschenkel sollte bedeckt sein)
- Sportkleidung soll i.d.R. nur im Sportunterricht getragen werden.
3. Mediennutzung in der Schule
Digitale Medien gehören zum modernen Leben und Lernen. Bei Ihrer Nutzung im gemeinsamen Lebensraum Schule stehen der Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer sowie der störungsfreie Ablauf schulischer Arbeit jedoch im Vordergrund.
Private Geräte
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- Für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gilt:
- Die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten ist auf dem Schulgelände verboten.
- Auf eigenes Risiko mitgebrachte Geräte müssen ausgeschaltet in der Schultasche verbleiben.
- Auch Kopf- und Ohrhörer müssen unsichtbar verstaut werden.
- In Ausnahmefällen darf auf dem „Handygang“ nach Absprache mit einer Lehrkraft telefoniert werden.
- Ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gilt:
- In Freistunden, aber außerhalb der allgemeinen Pausenzeiten dürfen elektronische Medien in der Mensa gemäß der Mensanutzungsordnung sowie an den Tischen im Eingangsbereich der Schule genutzt werden.
- Im Oberstufenarbeitsraum (04) und in der OASE (Oberstufenaufenthaltsraum 014) dürfen elektronische Medien genutzt werden. Für die Mediennutzung in den genannten Bereichen gilt:
- Das grundsätzliche Ruhegebot darf davon nicht berührt werden.
- Die Schülerinnen und Schüler müssen jederzeit ansprechbar sein.
- Die Mediennutzung muss so geschehen, dass niemand durch laute Geräusche oder Musik gestört wird.
- Das private Fotografieren / Filmen sowie Tonaufnahmen sind in der Schule grundsätzlich nicht gestattet.
- Umgang mit Verstößen
- Bei Zuwiderhandlungen können Geräte von Lehrkräften eingezogen und bis zum Unterrichtsende in einem Safe im Lehrerzimmer verstaut werden. Bei Rückgabe ist eine Unterschrift zu leisten.
- Bei wiederholter Zuwiderhandlung muss das Gerät am Folgetag von den Eltern abgeholt werden. Zusätzlich muss mit Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen gemäß §53 gerechnet werden.
- Ausnahmeregelungen
- Ausnahmeregelungen, insbesondere für die Nutzung während des Unterrichts, auf Ausflügen und während Schulveranstaltungen, können von den verantwortlichen Lehrkräften getroffen werden.
- Zur Darstellung unseres schulischen Lebens können Gruppenaufnahmen von schulischen Veranstaltungen auf unserer Homepage und in unserer Schulzeitung veröffentlicht werden.
- Jede Schülerin, jeder Schüler und alle Eltern haben das Recht, darauf zu bestehen, dass ein Kind gar nicht erst fotografiert wird. Sollte ein nicht freigegebenes Foto irrtümlich auf der Homepage erscheinen, wird dieses auf Wunsch sofort entfernt.
- Für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gilt:
Schulische Geräte und PC-Räume
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- Im Umgang mit schulischen Geräten ist besondere Sorgfalt zu wahren. Eingriffe in Hard- und Software sind strengstens untersagt. Den Anweisungen der Lehrkräfte und des IT-Supports ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Regeln für die Nutzung der PC-Räume (einschließlich der Mediothek und sonstigen Räumen mit Medientechnik) hängen in den jeweiligen Räumen aus und sind auf der Homepage abrufbar.
- Das Medienkonzept der Schule und die Regelungen des Schulträgers sind zu beachten.
- Gesundheitsförderung und Unfallvermeidung
- Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht rauchen. Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein generelles Rauchverbot.
- Alkohol und andere Rauschmittel dürfen weder mitgeführt noch konsumiert werden. Besitz, Konsum oder gar Weitergabe illegaler Drogen sind schwere Straftaten. Diese werden grundsätzlich der Schulleitung gemeldet und von dieser ggf. zur Anzeige gebracht.
- Schülerinnen und Schüler verhalten sich auf dem Schulweg aufmerksam und vorsichtig und benutzen, wenn möglich, Geh- und Radwege sowie gesicherte Übergänge.
- Das Betreten der Gleisanlagen außerhalb der Überwege stellt eine besondere Gefahrenquelle dar und ist verboten.
- Auf dem Schulgelände dürfen nur in besonders angemeldeten Ausnahmefällen Fahrzeuge geparkt werden. Eingänge und Rettungswege sind stets freizuhalten.
- Die Lehrerparkplätze sind i.d.R. den Lehrerinnen und Lehrern der Schule vorbehalten.
- Motorroller und Fahrräder dürfen auf dem zugewiesenen Platz im Schulhof abgestellt werden. Auf dem Schulgelände müssen sie geschoben werden.
- Alle sollen sich so verhalten, dass es nicht zu Unfällen kommt. Vor allem Ballspielen, Rennen, Drängeln, Toben und das Werfen von Gegenständen im Gebäude sind zu unterlassen.
- Zur Gesundheitsförderung gehören auch alle Aktivitäten im Bereich des sozialen Lernens, da neben einem physischen auch ein psychisches und soziales Wohlbefinden erreicht werden soll.
- Krankmeldungen
- Bei Erkrankung oder anderen stichhaltigen Gründen für ein Nichterscheinen in der Schule erfolgt vor der ersten Stunde eine Krankmeldung per Mail an krankmeldung(at)gugy.de
durch die Eltern bzw. durch die volljährigen Schülerinnen und Schüler im Sekretariat. - Bei einer Erkrankung während der Unterrichtszeit melden sich Schülerinnen und Schüler im Sekretariat ab. Dort erhalten sie einen Laufzettel für die Fachlehrerin oder den Fachlehrer, der darüber informiert, dass die Eltern benachrichtigt sind und der/die Betreffende das Schulgebäude verlassen darf.
- Anruf oder Laufzettel ersetzen nicht die schriftliche Entschuldigung der Eltern. Diese ist der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer am ersten Tag des Wiedererscheinens nach der Erkrankung vorzulegen. Die in der Oberstufe zu verwendenden Formulare und das Verfahren werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Jahrgangsstufe EF von den Tutorinnen / Tutoren vorgestellt.
- Bei Erkrankung oder anderen stichhaltigen Gründen für ein Nichterscheinen in der Schule erfolgt vor der ersten Stunde eine Krankmeldung per Mail an krankmeldung(at)gugy.de
- Pausenregelungen
- Während der Unterrichtszeit und während der Pausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf dem Schulgelände auf. Ausschließlich Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände während der Pausen und Freistunden verlassen.
- Während der großen Pausen halten sich Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf den Schulhöfen oder in der Mensa auf. Diese wird auf direktem Weg vom West- oder Osthof erreicht.
- Die Flure im ersten und zweiten Stock sowie die Treppenhäuser sind keine Pausenräume.
- Die Aula dient in den großen Pausen als Aufenthaltsraum für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe.
- Die Mediothek dient in den Pausen nur zur Ausleihe und Rückgabe. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-7 dürfen in den Pausenzeiten in der Mediothek auch lesen.
- Die Pausen dienen zur Erholung. Mittagspausen können von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I gemäß der jeweils zu Schuljahresbeginn mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin besprochenen Mittagspausenregelung auch als sportlich-aktive Erholungsphasen genutzt werden.
- Mensaordnung
- Die Mensa dient in Pausenzeiten und Freistunden als Aufenthaltsort für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer des Gutenberg-Gymnasiums.
- Schülerinnen und Schüler, die ein Essen einnehmen möchten, haben ein vorrangiges Recht auf einen Sitzplatz.
- Taschen und Füße gehören nicht auf Tische und Stühle. Tische sind auch keine Sitzplätze.
- Der gesamte Raum ist ordentlich und sauber zu hinterlassen. Müll und Essensreste werden von allen in die entsprechenden Behälter entsorgt.
- Nach dem Essen wird schmutziges Geschirr den Anweisungen des Caterers entsprechend weggeräumt.
- Es ist verboten, Geschirr, Besteck etc. aus der Mensa zu entfernen.
- Essen von kommerziellen Anbietern (Pizza, Hamburger etc.) darf nicht in der Mensa und nur außerhalb der Mensa-Öffnungszeiten und nach Absprache mit Lehrern in der Schule verzehrt werden.
- Alle Klassen und Kurse sind verpflichtet, sich zu informieren, wann sie Mensadienst machen müssen und diesen sorgfältig zu leisten.
- Zu allen Zeiten ist den Anweisungen des Personals des Caterers zu entsprechen.
- Mittagspausenordnung für die Sekundarstufe I
Viele Klassen der Sekundarstufe I haben wegen Nachmittagsunterricht an mindestens einem Tag in der Woche eine Mittagspause in der 6. oder 7. Stunde. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen in dieser Zeit das Schulgelände nicht verlassen. Es gelten folgende Regelungen:
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- Nach der letzten Vormittags-Unterrichtsstunde im Klassenraum wird dort aufgeräumt (Ordnungsdienste) und abgeschlossen. Die Schultaschen bleiben im Klassenraum. Findet der Nachmittagsunterricht nicht im Klassenraum statt, holen die Fachlehrer oder Fachlehrerinnen die Schülerinnen und Schüler am Klassenraum ab und gehen gemeinsam mit ihnen zum Fachraum.
- Alle Schülerinnen und Schüler werden dazu ermuntert, das Speisenangebot unserer Mensa zu nutzen. An einigen Tagen sind Vorbestellungen bis zur 2. Pause nötig. Von zuhause Mitgebrachtes darf in der Mensa verzehrt werden. Dies gilt ausdrücklich nicht für Speisen aus anderen kommerziellen Angeboten.
- Als Aufenthaltsorte für die Mittagspause stehen i.d.R. die Mensa, der Spieleraum, der Tischtenniskeller und der Osthof zur Verfügung. Um andere Klassen und Kurse nicht zu stören, sollen sich die Schülerinnen und Schüler während der Pause nur dort aufhalten. Die Schule stellt Aufsichten.
- Für alle Aufenthaltsräume gilt ein angemessenes Verhalten. Niemand darf durch unangemessenes Verhalten, z.B. Toben, gefährdet oder verletzt werden. Genauso wenig darf hierdurch Sachschaden entstehen.
- Schülerinnen und Schüler der 5. – 7. Klassen, die die Mediothek nutzen möchten, können dies nach Abmeldung bei der die Aufsicht führenden Lehrkraft tun.
- Alle Spielgeräte im Tischtenniskeller (TT-Platten, Billard, Kicker, Airhockey) und im Spieleraum werden mit größter Sorgfalt behandelt. Alle Spiele und Spielzubehör sind nach Benutzung wieder in die dafür vorgesehenen Schränke im Spieleraum zu räumen.
- Insbesondere der Spieleraum ist ein ruhiger Aufenthaltsraum. An den Tischen können Gesellschaftsspiele gespielt werden, die bei der Aufsicht entliehen werden können. In der Sofaecke und auf den Sitzpolstern kann gelesen, sich unterhalten und entspannt werden. Es darf nicht darauf gesprungen oder herumgetobt werden!
- Spielgeräte für draußen (Osthof) können im Spieleraum bei der der Aufsicht gegen Vorlage des Schülerausweises ausgeliehen werden.
- Am Ende der Mittagpause bringen die Schülerinnen und Schüler ausgeliehene Spielgeräte in den Spieleraum zurück.
- Damit unsere Regeln eingehalten werden
Unsere Regeln wurden von Vertretern aller am Schulleben Beteiligten überarbeitet und von deren gewählten Mitgliedern in der Schulkonferenz diskutiert und beschlossen. Bei Verstößen gegen die Schulordnung greift die Schule zu Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen gemäß §53 SchulG. In Konfliktfällen zwischen Lehrern und Schülern oder Schülern und Schülern vermitteln die Klassenlehrer, die SV- Lehrer und Beratungslehrer.
Im Sinne einer dynamischen Schulentwicklung betrachten wir auch dieses Konzept als im Prozess begriffen und verpflichten uns zur regelmäßigen Evaluation und Überarbeitung.