Warum iPads?
Die Nutzung ist in hohem Maß intuitiv, also selbsterklärend. Die Einsatzmöglichkeiten von iPads im Unterricht sind vielseitig und konnten dank der vorhandenen iPad-Koffer in den letzten Jahren bereits erprobt werden. Viele Lehrbuch-Verlage haben ihre Angebote inzwischen vor allem für Apple Geräte erweitert. Es gibt viele didaktisch einsetzbare, motivierende Apps und browserbasierte Anwendungen, die den Unterricht effektiv bereichern. Ein Mobile Device Management ermöglicht die zentrale Verwaltung, eine Classroom App die zentrale Steuerung der iPads im Unterricht durch die Lehrkraft. iPads gelten als zuverlässig und stabil, weil sie weitgehend unanfällig für Schadsoftware sind. Apple ermöglicht einen guten Support und regelmäßige Updates. Insgesamt ist Apple derzeit im Bildungsbereich qualitativ führend
Warum erst ab Klasse 8?
In den Klassen 5/6 soll vorerst weiterhin die Förderung der ‚analogen‘ Basis-Kompetenzen, vor allem: richtig Lesen, Schreiben, Rechnen und Strukturieren lernen, im Mittelpunkt stehen. Hier sehen wir aktuell großen Förderbedarf. Digitale Bildung findet aber auch hier schon entsprechend des Medienkompetenzrahmens in allen Fächern durch Nutzung der Computerräume (diese bleiben langfristig als Fachräume erhalten) oder schuleigener iPad-Koffer und natürlich im Fach Informatik in Klasse 6 statt.
Gegen die Einführung des iPads zum Eintritt in die Mittelstufe ab Klasse 7 spricht zunächst eine ganz praktische Erwägung: Unser Leasing-Modell ist auf jeweils 3 Jahre Laufzeit ausgelegt. Würden wir das iPad mit Klasse 7 einführen, bliebe am Ende der Schulzeit ein Jahr ‚übrig‘. Bei Einführung ab Klasse 8 können dagegen 2 Leasing Durchgänge (8/9/10 und EF/Q1/Q2) durchlaufen werden. Sowohl Schüler*innen, die das Gymnasium nach der 10. Klasse mit dem Mittleren Schulabschluss verlassen, als auch solche, die erst in der Oberstufe ans GuGy wechseln, haben vertraglich keine Nachteile zu erwarten.
Daneben gibt es auch gute pädagogische Gründe für einen Einstieg mit Klasse 8: Durch den Eintritt in die Mittelstufe mit der Neuzusammensetzung der Klassen und der Einführung eines weiteren Hauptfachs (2. Fremdsprache) finden für die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 7 bedeutende, teilweise herausfordernde Veränderungen statt. Wir halten es daher pädagogisch nicht für sinnvoll, in dieser Phase auch gleich das iPad einzuführen, dessen Ablenkungspotential natürlich besonders am Anfang hoch ist. Der Bestellvorgang für das iPad ab Klasse 8 findet dann im 2. Halbjahr der Klasse 7 statt.
Kann ich ab Klasse 8 alternativ mein privates Tablet für den Unterricht nutzen?
Leider nein. Weil das iPad mehr sein soll, als nur ein Heft- oder Buch-Ersatz oder ein Recherche-Instrument, weil es im Sinne unseres Entwicklungsziels in einem progressiven, innovativen und effizienten Unterricht eingesetzt werden soll, muss es auch mehr können als ‚nur irgendein‘ digitales Gerät. Wenn es sinnvoll eingesetzt werden soll, müssen wir für alle Schüler die gleichen Arbeitsbedingungen schaffen. Es muss in unser schulisches System (Schulmanager) eingebunden werden. Es muss stabil laufen, Probleme müssen schnell gelöst werden, Ersatzgeräte schnell verfügbar sein. All dies bietet AfB Mobiles Lernen uns zu moderaten Preisen an. Zudem werden die Tablets durch den Anbieter zentral administriert. Außerdem haben die jeweiligen Lehrer während ihres Unterrichts über die Classroom App Zugriff auf die Steuerung des Tablets (Schulfunktion), was, schon rein rechtlich, bei privat angeschafften Tablets so nicht möglich wäre.
Was ist mit dem Datenschutz?
Bei der zentralen Verwaltung der iPads durch ein Mobile Device Management System setzen wir, in Absprache mit der Schul-IT der Stadt Bergheim, auf die Software Relution*, die als DSGVO-konforme Lösung die Einhaltung der strengen europäischen Datenschutzanforderungen gewährleistet. Ein Zugriff auf sensible persönliche Daten durch die Firma Relution oder unsere schulischen Administratoren ist nicht möglich.
*Informationen über die Software Relution finden Sie unter https://relution.io/vorteile.
Was passiert, wenn mein Kind ein Schuljahr wiederholen muss oder die Schule vorzeitig verlässt?
Für Schüler*innen, die aus schulischen Gründen vorzeitig aus der Vertragslaufzeit aussteigen oder sie verlängern müssen, gibt es Möglichkeiten der Verlängerung bzw. Verkürzung (Sonderkündigungsrecht, i.d.R. mit Kosten von 4 Monatsmieten verbunden).
Welches Modell soll angeschafft werden?
Wir haben uns für das iPad 202, 10. Generation, WiFi, mit 10,9“ Display, nach Wahl mit 64 GB oder
256 GB Speicher, entschieden. Alle Geräte werden mit einem Apple Pencil der 1. Generation und einer UAG Metropolis Hülle inkl. Displayschutzfolie ausgestattet.
Wieviel Speicher benötigt mein Kind für schulische Zwecke?
Wir empfehlen für schulische Zwecke die Geräte mit 64 GB. Die Schüler*innen können ihre schulischen Inhalte auch in der Schul-Cloud (Nextcloud) speichern, auf die sie in der Schule und von zu Hause Zugriff haben. Der Bedarf an größerer Speicherkapazität hängt daher also von der Art der privaten Nutzung der Geräte ab.
Wie komme ich an die Geräte?
Die Schule organisiert die Rahmenbedingungen und verhandelt die Vertragsbedingungen. Die Elternhäuser beziehen dann über das Bestellportal die Geräte direkt über den Anbieter AfB Mobiles Lernen. Rechtzeitig vor Öffnung des Bestellportals werden die Eltern noch einmal informiert. Die Auslieferung der Geräte erfolgt an die Schule. Die Geräte werden vor der Ausgabe im Schulmanager registriert und so eingerichtet, dass sie sofort einsatzbereit sind.
Was bietet AFB Mobiles Lernen im Vergleich zur privaten Anschaffung eines iPads?
Welche Kosten kommen auf uns zu?
Zur Veranschaulichung der Kosten innerhalb der vertraglich festgelegten Laufzeit von 36 Monaten sind im Folgenden die Kosten der aktuellen Auslieferung (August 2024) aufgelistet:
Artikelbezeichnung | Mietvertrag | Kaufvertrag |
---|---|---|
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19,70 € pro Monat |
669,00 € |
|
25,35 € pro Monat |
859,00 € |
Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird ab der Jahrgangsstufe 8 immer eine Laufzeit von drei Jahren (36 Monate) ab 01. August vereinbart. Dieser Vertrag deckt die Klassen 8 bis 10 ab. Wenn die Schüler*innen in die Oberstufe eintreten (Stufen 11 bis 13) wird ein neuer Dreijahresvertrag abgeschlossen.
Der Bildungsfonds: Unterstützung für finanziell schwächer gestellte Familien und Geschwisterkinder
Der Bildungsfonds für sozial Schwächere oder Geschwisterkinder (Geschwisterrabatt ab dem zweiten Gerät pro Familie) fördert berechtigte Familien* mit 5€ monatlich. Gefördert werden nur Geräte mit 64 GB ohne Eigentumsübernahme. Diese Geräte sind für alle schulischen Zwecke absolut ausreichend! Während des Bestellvorgangs können die Familien, für die diese Unterstützung infrage kommt, die Förderung direkt bei AfB mobiles Lernen beantragen. Werden in den nächsten Jahren (weitere )Geschwisterkinder mit einem Gerät ausgestattet, kann die Förderung für das jeweils neue Gerät beantragt werden.
Information zur Förderbedürftigkeit finden Sie unter https://www.afb-schule.de/mobiles-lernen/bildungsfonds.
Gibt es versteckte Kosten, zum Beispiel für Apps?
Wir gehen heute davon aus, dass wir keine weiteren monatlichen Kosten auf die Familien umlegen
müssen. Die Lizenzkosten für das Mobile Device Management und die für den Unterricht notwendigen Apps sollen zentral über das uns zur Verfügung stehende Schulbudget finanziert werden. Sollten im Laufe der Zeit einzelne neuartige oder fachlich besondere Apps auf den Markt kommen, deren Einführung sinnvoll ist, weil sie in Zukunft für das fachliche Arbeiten gebraucht werden oder die Unterrichtsarbeit deutlich bereichern, ist ehrlicherweise nicht auszuschließen, dass wir Sie in Einzelfällen um geringfügige Einmalzahlungen für diese Apps bitten werden.
Die Stromkosten für das Laden der Geräte müssen die Familien selber aufbringen. Schon aus Sicherheitsgründen dürfen die Geräte nicht an den Steckdosen in der Schule aufgeladen werden.
Was passiert nach der Vertragslaufzeit mit meinem Gerät?
Da die Geräte in der Schule und zu Hause täglich beansprucht werden, ist nach ca. 3 Jahren ein Gerätewechsel angeraten. Daher wird das Gerät am Ende der Laufzeit an den Anbieter zurückgegeben. Gegen eine einmalige Zahlung von 3 Monatsraten ist aber auch eine Übernahme des Gerätes möglich. Alle Serviceleistungen enden zu diesem Zeitpunkt! Wenn die Schulzeit am GuGy noch nicht beendet ist, wird ein neuer Vertrag für ein neues Gerät abgeschlossen.
Vorteil: Den Schüler*innen steht dann für die schulische Nutzung in den verbleibenden 3 Jahren wieder ein neuwertiges Gerät mit allen Serviceleistungen zur Verfügung.
Wie funktioniert das mit der privaten und schulischen Anmeldung?
Alle erhalten einen schulischen und einen privaten Zugang. Auf das Netzwerk der Schule hat man nur mit dem schulischen Zugang Zugriff. Im Unterricht sind die privaten Anwendungen ausgeblendet. Zu Hause können schulische und private Apps genutzt werden.
Lernen die Schüler*innen in Zukunft nur noch mit den iPads?
Nein! Das iPad ergänzt den bisherigen Unterricht und ermöglicht einen modernen, zeitgemäßen Umgang mit den digitalen Möglichkeiten. Wir legen nach wie vor aber Wert darauf, dass die Schüler*innen mit „allen Sinnen“ und nicht zuletzt auch mit den Händen lernen. Besonders in der ersten Zeit, wenn das Arbeiten mit voll ausgestatteten Klassen ja auch für die Lehrkräfte neu ist, wird das iPad sicherlich ganz unterschiedlich intensiv eingesetzt werden. Auch wird es Unterschiede zwischen den Einsatzmöglichkeiten in den einzelnen Fächern geben. Alle Lehrkräfte
werden aber daran mitarbeiten, unser Entwicklungsziel immer besser zu erreichen.
Was geht mit iPads besser als ohne?
Neben dem motivierenden Wert des iPad-Einsatzes beim Lernen, gibt es einige digitale Arbeitsweisen, die durch den Einsatz eigener Geräte einen höheren Stellenwert im Unterricht einnehmen können. Zum Beispiel:
- Anschauliches Darstellen von Lerninhalten, wie zum Beispiel digitale Simulationen naturwissenschaftlicher Vorgänge, landeskundliche ‚Touren‘ durch unbekannte Länder, Auswertung von Umfragen oder anderen statistischen Daten als anschauliche Grafiken, …
- Förderung der Kreativität: Erstellen von Soundclips, Videos, Podcasts, Hörspielen oder anderen digitalen Präsentationen, Musizieren und Komponieren ohne klassische Musikinstrumente, …
- Vereinfachung: Arbeitsblätter können direkt fotografiert und archiviert werden – die „Zettelwirtschaft“ verringert sich, Material bleibt zum Lernen verfügbar,
- Neue, erweiterte und individualisierte Lernmöglichkeiten durch Wissens- oder Lern-Apps
- Bessere Differenzierungs- und Fördermöglichkeiten durch Zugriff auf Lernplattformen, digitale
Arbeitsblätter oder Übungen für verschiedene Anforderungsniveaus, - u.v.m.
Reicht das WLAN in der Schule für so viele Nutzer*innen?
Insgesamt sind wir sehr zuversichtlich, dass unser vorhandenes Netz bereits eine gute bis sehr gute Ausgangsbasis bietet, auch wenn einzelne Räume in der Schule noch nachgerüstet werden müssen. Die reale Auslastung haben wir aber bislang nicht simulieren können, aber der Einsatz der schülereigenen Geräte in der Oberstufe (BYOD), die Nutzung der ausleihbaren Geräte und die
Verwendung der Lehrer-Geräte funktionieren i.d.R. gut. Trotzdem können wir nicht ausschließen, dass es insbesondere anfangs noch zu Schwierigkeiten kommt. Gemeinsam mit der IT der Stadt Bergheim werden wir dann mögliche Schwächen analysieren und so schnell wie möglich beseitigen.
Wer trägt die Energiekosten?
Bei täglicher Ladung werden pro Gerät Stromkosten von i.d.R. unter 50 ct. im Monat verursacht. Diese tragen die Familien. Aus Sicherheitsgründen dürfen die Geräte nicht an den Steckdosen in der Schule aufgeladen werden.
Muss ich für die komplette Schulzeit meines Kindes eine monatliche Miete zahlen?
Ja, das iPad wird ihr Kind ab Klasse 8 dauerhaft durch die Schulzeit begleiten. Die monatlichen Mietkosten müssen also bis zum Abitur i.d.R. 6 Jahre lang gezahlt werden. In den Kosten enthalten sind, anders als beim Privatkauf, aber sämtliche Service-Leistungen und alle für die Schule notwendigen Apps. Da das iPad, wie alle technischen Geräte, mit den Jahren an Leistungsfähigkeit verliert und anfälliger für Schadsoftware wird, muss es für den zuverlässigen schulischen Gebrauch nach 3 Jahren ausgetauscht werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Garantie- und einem Schadensfall?
Ein Garantiefall beinhaltet eine Fehlfunktion des Gerätes ohne äußere Einwirkung. In diesem Fall ist dies durch die verlängerte Herstellergarantie abgedeckt. Es fällt keine Selbstbeteiligung an. Wird durch äußere Einwirkung (z.B. durch einen Sturz, Feuchtigkeit, …) eine Fehlfunktion ausgelöst, so handelt es sich um einen Schadensfall. In diesem Fall ist eine Selbstbeteiligung 75€ zu leisten. Wird das Gerät gestohlen, springt die Versicherung ein. Bei einer Selbstbeteiligung von 150€ wird ein Ersatzgerät beschafft.
Warum müssen alle 3 Jahre die Tablets ausgetauscht werden? Kann man das Tablet im Sinne der Nachhaltigkeit nicht 4 oder mehr Jahre nutzen?
Laut Apple soll der Akku nach 3 Jahren noch 80 % der Leistung bringen. In der Realität ist dies meist weniger. Zudem befinden sich die Tablets nach 3 Jahren Schulgebrauch nicht mehr in dem neuwertigen Zustand, der für einen reibungslosen Unterrichtseinsatz notwendig ist. Die Nachhaltigkeit ist dennoch gewährleistet, denn die zurückgegebenen Leasinggeräte werden im Unternehmen von Menschen mit Behinderung aufgearbeitet und dann gebraucht wiederverkauft. So werden Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung geschaffen und Ressourcen geschont.
Wer beantwortet weitere Fragen?
Für weitere Fragen haben wir eine E-Mail-Adresse eingerichtet: iPad@gugy.de.
Bei Fragen rund um den Service und die Geräteausstattung können Sie sich natürlich auch direkt an den Anbieter wenden: https://www.afb-schule.de
zuletzt aktualisiert am: 17.11.2024