Wahl
Der Lehrerrat wird seit dem Jahr 2008 für vier Jahre gewählt. Er kann aus drei bis fünf Personen bestehen; Kandidatur und Wahl sind freiwillig. Am GuGy besteht der Lehrerrat schon immer aus fünf Personen, die für das Schuljahr 2023/2024 Frau Hannappel, Frau Lautze, Frau Romanus, Herr Knop und Herr Rölleke sind.
Aufgaben
Vorrangige und traditionelle Aufgabe des Lehrerrats ist immer schon die Vertretung der Interessen der Kolleg(inn)en. Dabei gilt:
- er kann bei auftretenden Konflikten im Kollegium vermitteln, sofern keine der Konfliktparteien widerspricht.
- er kann und soll die Schulleitung in Angelegenheiten der Kollegen beraten. Wie weit dies geht, ist nicht festgelegt und muss vereinbart werden.
- er ist zeitnah und umfassend von der Schulleitung zu informieren.
Ab dem 1. August 2013 übernimmt der Lehrerrat Aufgaben, die bislang vom Personalrat wahrgenommen wurden. Dazu zählt vor allem die Mitbestimmung in Personalangelegenheiten, z.B. Mehrarbeit, Neueinstellungen, Fortbildungen. Der Lehrerrat hat zwei Wochen Zeit, um einer Maßnahme zuzustimmen, in dringenden Fällen eine Woche. Mitbestimmungsbeschlüsse müssen protokolliert und das Abstimmungsverhältnis festgehalten werden. Oberste Maxime des Handelns eines Lehrer-/Personalrates (wie auch der anderen Mitbestimmungsorgane) sollte das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit sein